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Ratgeber · 9 Min. Lesezeit

Onlineshop in der Schweiz: TWINT, Mehrwertsteuer und Recht im Überblick

Ein Onlineshop für die Schweiz funktioniert anders als einer für Deutschland. Kundinnen und Kunden erwarten TWINT, Preise in Franken inklusive MWST und eine Lieferung mit der Post. Dazu kommen Schweizer Regeln zu Preisangaben, Informationspflichten und Datenschutz.

Ferhat Demir, Ihr Ansprechpartner bei WebnovaFerhat DemirIhr Ansprechpartner bei Webnova
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Das Wichtigste in Kürze

  • TWINT gehört in der Schweiz zu den wichtigsten Zahlungsarten, ergänzt durch Karten, Apple Pay, Google Pay und Rechnung.
  • Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten sind in Franken inklusive MWST anzugeben, Versandkosten vor dem Bestellabschluss.
  • Das UWG verlangt Angaben zu Identität und Kontakt, die Erklärung der Bestellschritte, eine Korrekturmöglichkeit und eine sofortige Bestätigung.
  • Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU gibt es in der Schweiz nicht. Klare AGB und eine Datenschutzerklärung sind trotzdem nötig.
  • Eigene Produkttexte, gute Fotos und strukturierte Daten helfen, bei Google gefunden zu werden.

Zahlungsarten: TWINT gehört dazu

TWINT ist in der Schweiz eines der beliebtesten Zahlungsmittel, besonders auf dem Smartphone. Ein Shop ohne TWINT verliert Bestellungen an der Kasse. Ergänzen Sie Kredit- und Debitkarten, Apple Pay und Google Pay sowie für Firmenkunden den Kauf auf Rechnung. Wichtig ist eine Auswahl, die zu Ihrer Kundschaft passt, nicht möglichst viele Logos.

Die Zahlungen laufen über einen Payment-Anbieter, der die Mittel einzieht und auszahlt. In der Schweiz verbreitet sind zum Beispiel Datatrans, Payrexx, Wallee, Worldline (Saferpay) und Stripe. Vergleichen Sie Gebühren, unterstützte Zahlungsarten, Auszahlungsrhythmus und die Anbindung an Ihr Shopsystem. Beim Kauf auf Rechnung lohnt sich ein Anbieter, der das Ausfallrisiko übernimmt.

  • TWINT, Kredit- und Debitkarten
  • Apple Pay und Google Pay für mobile Käufe
  • Rechnung für Firmenkunden, idealerweise mit Risikoübernahme
  • Payment-Anbieter mit Schweizer Auszahlung in CHF

Mehrwertsteuer im Onlineshop

Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen in der Schweiz grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von 100 000 Franken aus steuerbaren Leistungen. Seit 2024 gelten der Normalsatz von 8,1 Prozent, der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, etwa für Lebensmittel und Bücher, sowie 3,8 Prozent für Beherbergung. Ihr Shop muss jedem Produkt den richtigen Satz zuordnen können.

Exportieren Sie ins Ausland, ist die Lieferung in der Regel von der Schweizer MWST befreit, sofern der Export nachgewiesen ist. Im Zielland fallen dafür Einfuhrabgaben an, die Ihre Kundschaft kennen sollte. Klären Sie steuerliche Fragen vor dem Start mit Ihrer Treuhand oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Preisangaben und Informationspflichten

Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten müssen Preise nach der Preisbekanntgabeverordnung als tatsächlich zu bezahlende Preise in Franken angegeben werden, inklusive MWST und nicht frei wählbarer Zuschläge. Versandkosten sollten vor dem Bestellabschluss klar ersichtlich sein. Streichpreise und Rabatte müssen ehrlich sein und sich auf echte frühere Preise beziehen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt von Onlineshops zudem klare Angaben zu Ihrer Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail, einen Hinweis auf die einzelnen Schritte bis zum Vertragsabschluss, die Möglichkeit, Eingabefehler vor der Bestellung zu korrigieren, und eine sofortige elektronische Bestellbestätigung.

  • Preise in CHF inklusive MWST
  • Versandkosten vor dem Bestellabschluss sichtbar
  • Impressum mit Firmenname, Adresse und E-Mail
  • Korrekturmöglichkeit vor dem Absenden und Bestätigung per E-Mail

AGB, Rückgabe und Datenschutz

Anders als in der EU gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe. Viele Shops bieten trotzdem ein freiwilliges Rückgaberecht an, weil Kundinnen und Kunden es erwarten. Halten Sie Ihre Regeln zu Rückgabe, Garantie, Lieferfristen und Zahlung in klaren AGB fest, die vor der Bestellung abrufbar sind. Verkaufen Sie gezielt in die EU, kann zusätzlich EU-Verbraucherrecht gelten.

Seit September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Ihr Shop braucht eine Datenschutzerklärung, die beschreibt, welche Daten Sie für Bestellung, Versand, Zahlung, Newsletter und Analyse bearbeiten und an welche Dienstleister sie gehen. Setzen Sie Tracking- und Marketing-Tools bewusst ein und informieren Sie transparent darüber.

Versand, Lager und Abholung

Die meisten Schweizer Shops versenden mit der Post, bei grösseren Waren auch mit Spediteuren. Viele Shopsysteme drucken Etiketten direkt aus der Bestellung und senden die Sendungsverfolgung automatisch an die Kundschaft. Legen Sie klare Versandregeln fest, zum Beispiel nach Gewicht oder ab einem bestimmten Bestellwert kostenlos.

Haben Sie ein Ladengeschäft, ist Click & Collect eine starke Ergänzung: online bestellen, im Laden abholen. Damit der Lagerbestand stimmt, sollten Shop und Kasse verbunden sein. Wie das mit einem modernen Kassensystem für den Detailhandel funktioniert, zeigen wir Ihnen gerne.

Gefunden werden: SEO für Onlineshops

Ein Shop ohne Besucher verkauft nichts. Jede Kategorie und jedes Produkt braucht einen eigenen, aussagekräftigen Text statt der Herstellerbeschreibung, die zig andere Shops auch verwenden. Gute Produktfotos, strukturierte Daten für Preis und Verfügbarkeit und schnelle Ladezeiten helfen bei Google und in der Bildersuche.

Für lokale Händler lohnt sich die Verbindung von Shop und Laden in der Suche: Google-Unternehmensprofil, Standortseite und Hinweis auf Abholung vor Ort. Wenn Sie in die Romandie verkaufen, gehört eine französische Version dazu, siehe Zweisprachige Webseite. Unsere SEO-Betreuung kümmert sich um diese Punkte.

Der Weg zum eigenen Shop

Am Anfang steht die Frage, was Sie verkaufen, an wen und wie viele Produkte es sind. Danach richten sich Shopsystem, Zahlungsanbieter und Gestaltung. Starten Sie mit einem sauberen Kernsortiment und erweitern Sie schrittweise, statt mit Hunderten halbfertigen Produktseiten online zu gehen.

Wir begleiten Schweizer KMU von der Planung bis zum ersten Verkauf, siehe Onlineshop erstellen. Für Händler mit Laden bieten wir lokale Beratung, zum Beispiel für einen Onlineshop in Biel/Bienne, in Solothurn oder in Bern.

Über den Autor

Ferhat Demir, Ihr Ansprechpartner bei Webnova

Ferhat Demir

Ihr Ansprechpartner bei Webnova

Ferhat Demir führt Webnova, eine Webdesign-Agentur für Schweizer KMU. Er begleitet Projekte persönlich von der ersten Idee bis nach dem Launch, auf Deutsch und Französisch, und verbindet Design, Technik und Suchmaschinenoptimierung.

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FAQ

Häufige Fragen

Muss mein Onlineshop TWINT anbieten?

Gesetzlich nicht, praktisch ist es für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten aber eine der wichtigsten Zahlungsarten. Die meisten Payment-Anbieter für die Schweiz unterstützen TWINT.

Gibt es in der Schweiz ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Nein, für Online-Käufe gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Rückgaberecht ist aber verbreitet und sollte in den AGB klar geregelt sein.

Muss ich als kleiner Shop MWST abrechnen?

Erst ab der gesetzlichen Umsatzgrenze. Darunter sind Sie grundsätzlich befreit, können sich aber freiwillig unterstellen. Lassen Sie Ihre Situation von einer Treuhand oder der Steuerverwaltung prüfen.

Kann ich Shop und Ladenkasse verbinden?

Ja. Mit einem passenden Kassensystem werden Produkte, Preise und Lagerbestand zwischen Laden und Onlineshop abgeglichen. So vermeiden Sie doppelte Pflege und Verkäufe von Ware, die nicht mehr da ist.

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